2005/11/28

Hans Heinrich Eggebrecht: Artes liberales

"Ars in Verbindung mit liberalis bedeutet nicht handwerkliche Fertigkeit und nicht Kunst im heutigen Sinn, sondern Kenntnis und Kunde, wissenschaftliches Betrachten und lehrhaftes Zubereiten eines Stoffes (benachbart den Begriffen scientia, disciplina, doctrina), daß heißt Kunst in jener ursprünglichen Bedeutung dieses Wortes, bei der in Kunst noch die sprachverwandten Wörter können und kennen (erkennen), auch Kunde mitschwingen. Solcher Kunstbegriff betont das Wissen und Verstehen im Können und ist gebunden an Lehrvorschriften und Regeln: "Ars vero dicta est, quod artis praeceptis regulisque consitat" (Ars aber wird sie genannt, weil sie aus Vorschriften und Regeln der Ars besteht), definierte um 600 Isidor von Sevilla.
Die Artes liberales ... sind als Disciplinae erstmals von Marcus Terentius Varro (116-27 v. Chr.) systematisch beschrieben worden, spielen auch bei Quintilian, Censorinus und Macrobius eine Rolle und wurden dann besonders durch den heidnischen Karthager Martianus Capella in dessen romanhaft eingekleidetem Werk De nuptiis Mercurii et Philologiae (um 400) dem lateinischen Mittelalter in der gültigen Siebenordnung überliefert: Philologia erhält bei ihrer Hochzeit mit Merkur als Brautgeschenk die sieben freien Künste, denen je ein Buch des Werkes gewidmet ist. Diese Siebenordnung wurde dann von Augustinus und Boethius, Cassiodor und Isidor von Sevilla aufgegriffen und kanonisiert."

Eggebrecht, Hans Heinrich (1996) Musik im Abendland. Prozesse und Stationen vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 1 Aufl. 1996 (C Piper Verlag 1991), München: Piper Verlag, S. 77

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