2005/12/11

Kompetenz zur Förderung von Kunst und Kultur

In der von Reiner Michalke 2004 herausgegebenen "Studie zu den Spielstätten Aktueller Musik in NRW" weist Mona Fossen darauf hin, dass nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die vorrangige Kompetenz zur Förderung von Kunst und Kultur bei den Ländern liegt. Über die Länder erfolgen ca. 90 %, über den Bund ca 10 % der staatlichen Förderungen (vgl. Fossen in Michalke, 2004, 207). Genaue Zahlen zur monetären Jazzförderung in den einzelnen Bundesländern stellt Hans-Jürgen von Osterhausen auf den Seiten 208-214 der Studie vor. Anja Buchmann befasst sich in der Studie auf Seite 54-102 mit folgenden Spielstätten der Aktuellen Musik:
- bunker ulmenwall e.V.
- domicil e.V. Dortmund
- Gebäude 9 Köln
- Jazzclub Minden
- Jazzkeller Krefeld und Jazzclub Krefeld
- Jazzschmiede Düsseldorf
- Stadtgarten Köln
- Loft Köln
- Malteserkeller Aachen
- Syndikat Bonn

Quelle: Michalke, Rainer (Hg.) (2004) Musik Life. Die Spielstätten für Jazz und Aktuelle Musik in Nordhein-Westfalen. Mit Beiträgen von Anja Buchmann, Mona Fossen, Bernd Hoffmann, Hans Jürgen von Osterhausen, Marieke Rabe und Waldo Riedl. Köln: bikk. büro für innovative kulturprojekte und kommunikation.

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